Mit Amazon Prime glückte dem Online-Riesen ein Geniestreich: Man rief nicht nur ein Programm zur Kundenbindung ins Leben, die Nutzer zahlten auch bereitwillig dafür. Die Preiserhöhung für die Prime-Mitgliedschaft im Februar 2017 wird allerdings nicht als rechtmäßig angesehen.
Klage der Arbeiterkammer erfolgreich
Die österreichische Arbeiterkammer legt sich offenbar gerne mit Amazon an: Erst zu Beginn dieses Jahres wurden einige Klauseln in den Nutzungsbedingungen als rechtswidrig eingestuft – so auch die Änderungsklausel, mit der die Preiserhöhung Prime-Mitgliedschaften begründet wurde.
Das stand bereits im April dieses Jahres fest, eine Entschädigung wurde aber von Seiten des Onlinehändlers ausgeschlossen. Das wollte die AK nicht so hinnehmen und hat nun tatsächlich eine Einigung für österreichische Prime-Kunden erreicht.
Wer bekommt sein Geld zurück?
Amazon hat die Kosten für seine Prime-Mitgliedschaft im Februar 2017 von 49 auf 69 Euro erhöht. Jeder Österreicher, der vor dieser Preiserhöhung bereits Prime-Mitglied war und danach den höheren Preis gezahlt hat, bekommt etwas zurück.
Wenn du also schon vor Februar 2017 Prime-Kunde warst und nach der Preiserhöhung 69 Euro für Prime gezahlt hast, kannst du bis 30. Juni Geld zurückverlangen.
Wenn du erst nach Amazons Preisanpassung Prime-Kunde geworden bist, steht dir nichts zu. In diesem Fall hast du dich bewusst dazu entschieden, den höheren Preis zu zahlen.
Wie viel ist das konkret?
Da die Preiserhöhung nicht rechtens war, bekommst du die Differenz zum ursprünglichen Betrag entweder als Amazon-Gutschein oder auf das hinterlegte Zahlungsmittel zurückerstattet.
Da der Preis von 49 auf 69 Euro angehoben wurde, kannst du pro bezahltes Jahr 20 Euro zurückverlangen. Wenn du seit der Preiserhöhung Prime-Mitglied bist, sind das 40 Euro.
Der Studententarif wurde von 24 auf 34 Euro verteuert, dementsprechend stehen dir in diesem Fall zehn Euro pro bezahltem Jahr zu.
Wenn du deine Prime-Mitgliedschaft bereits gekündigt hast, kannst du dir übrigens trotzdem den zu viel bezahlten Betrag rückerstatten lassen.
So forderst du die Rückerstattung an
Eine Rückerstattung von Amazon kannst du bis 30. Juni 2019 anfordern. Das kannst du entweder telefonisch unter 0800 78 32 38 oder im Internet erledigen.
- Rufe die Kontaktseite von Amazon in deinem Browser auf (oder klicke auf den Link). Melde dich – wenn nötig – mit deinem Amazon-Account an.
- Hier findest du den ersten Menüpunkt „Zu welchem Thema können wir Ihnen helfen?“ Wähle hier »Prime und Sonstiges« aus.
- Klicke im Dropdown-Feld im zweiten Menüpunkt auf »Amazon Prime« und wähle im nächsten Feld »AK Vergleich« aus.
- Amazon lässt dich nun zwischen Kontakt via E-Mail, Anruf und Support-Chat wählen. Am einfachsten wird es wohl sein, die Angelegenheit per E-Mail zu klären.
- Als nächstes öffnet sich eine Seite, auf der du deine E-Mail verfassen kannst. Der Text muss nicht besonders ausgefeilt sein.
- Mit einem Klick auf »E-Mail abschicken« erhält der Support deine Nachricht und wird sich innerhalb der nächsten Stunden oder Tage bei dir melden. Du wirst dann gefragt, wie du deine Gutschrift erhalten möchtest und ob du weiterhin ein Prime-Mitglied sein möchtest.
In unserem Fall kam nach einigen Minuten folgende Antwort-Mail:
Auf diese E-Mail musst du antworten, wie du die Erstattung bekommen möchtest. Zur Auswahl steht ein Amazon-Gutschein, sowie eine Rückerstattung auf die ursprünglich verwendete Zahlungsweise.
Außerdem musst du angeben, ob du deine Prime-Mitgliedschaft weiter fortsetzen willst.
Nach einer Verbandsklage durch die Arbeiterkammer wegen rechtswidriger Klauseln und Geschaftspraktiken bekommen Kunden von „Amazon Prime“ die Preiserhohung aus dem Jahr 2017 auf Verlangen zurück. Das teilte die AK am Donnerstag mit. Ebenfalls rückerstattet wird die zu Unrecht eingehobene Rechnungsgebuhr von 1,51 Euro. Geschenkgutscheine und Geschenkkarten sind nunmehr zehn Jahre gültig. Die AK hatte erfolgreich eine Verbandsklage gegen Amazon wegen zehn rechtswidriger Klauseln sowie zwei Geschaftspraktiken geführt und dann mit Amazon über die Umsetzung der Urteile verhandelt.